
Genesungszertifikate
Genesungszertifikate können am Gemeindeamt, unter Angabe der betroffenen Sozialversicherungsnummer, ausgedruckt und abgeholt – bzw. wenn notwendig auch an die betroffene Person versandt – werden.
Das Abrufen eines Genesungszertifikates ist auch eigenständig – mittels Bürgerkarte oder mit der Handysignatur – möglich.
Für weitere Informationen klicken Sie auf: Der Grüne Pass (gruenerpass.gv.at)