Kundmachungen

Änderung der Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien; Verbot von Brauchtumsfeuern

BITTE UM BEACHTUNG: Mit der Verordnung LGBl 26/2020 vom 7. April 2020 wurde die Ausnahme vom Verbot des Verbrennens von Materialien außerhalb von Anlagen derart geändert, dass die in § 1 Ziffer 2 der zitierten Verordnung angeführten Ausnahmen bis zum 30. Juni 2020 außer Geltung gesetzt werden. Das bedeutet, dass Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, insbes. Osterfeuer und Sonnwendfeuer, bis 30. Juni 2020 NICHT zulässig sind!

Parteienverkehr Gemeindeamt

m Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus ist der Parteinenverkehr im Gemeindeamt bis auf weiteres eingestellt. Unaufschiebbare Anliegen können mittels Email gemeinde@weinzierl-walde.gv.at oder telefonisch 02717/8201 od. 0676 843244248 eingebracht werden.