Absonderung von Einreisenden aus bestimmten Gebieten

Die Bezirkshauptmannschaft Krems am 20. März 2020 aufgrund der §§ 7 u. 24 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. 186/1950 i.d.F. BGBl. I Nr. 37/2018 verordnet: Verordnung über die Absonderung von Einreisenden aus bestimmten Gebieten auf dem Landweg nach dem Epidemiegesetz 1950. Es gibt bereits die 1. Novelle. Näheres siehe unter Kundmachungen.

Parteienverkehr Gemeindeamt

m Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus ist der Parteinenverkehr im Gemeindeamt bis auf weiteres eingestellt. Unaufschiebbare Anliegen können mittels Email gemeinde@weinzierl-walde.gv.at oder telefonisch 02717/8201 od. 0676 843244248 eingebracht werden.

Coronavirus

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger

Unter KUNDMACHUNGEN sind wichtige Informationen zum Thema „Coronavirus“ zu finden.
Bei dringenden Fragen oder Anliegen ist unser Hr. Bürgermeister Herbert Prandtner unter der Telnr. 0676/843 244 244 für Sie erreichbar.